Pflanzkodex

Das sind unsere Regeln, wenn wir Bäume pflanzen bei ForTomorrow

Ziel ist

  • Auf lange Sicht dauerwaldartige und klimastabile Mischwälder zu schaffen und die natürlichen Verjüngung des Waldes zu fördern.
  • Unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten, einen Anteil von 60 Prozent Laubbäumen und mindestens vier Baumarten in den entstehenden Wäldern zu etablieren und zu wahren.
  • Die Nutzung der so entstehenden Wälder auf hiebsreife Einzelbäume zu reduzieren und sicherzustellen, dass das entnommene Holz in langlebige Holzprodukte oder einen anderen langlebigen Nutzungszyklus überführt wird.

Bei von ForTomorrow geförderten Baumpflanzungen gilt Folgendes

  • Die Flächen für Baumpflanzungen unterliegen einer sorgfältigen Auswahl und sind öffentlich zugänglich.
  • Die Flächen sind spätestens mit Begründung zu zertifizieren (FSC, Naturland, PEFC).
  • Die Maßnahme ist eine ökologische Aufwertung und leistet einen Beitrag zur Entwicklung klimastabiler Wälder mit in Zukunft zu erwartender vielfältiger Baumarten-, Alters- und Wuchshöhenstruktur (dauerwaldartige Struktur).
  • Pflanzungen werden nur mit standortangepassten Baumarten durchgeführt, mit einem besonderen Augenmerk auf den ökologischen Wert, den Erhalt und der Förderung der biologischen Vielfalt sowie der Klimawandelanpassung.
  • Die Pflanzungen schließen Monokulturen mit Nadelbäumen explizit aus.
  • Es werden ausschließlich Forstpflanzen aus gesicherter Herkunft verwendet. Für die Beschaffung ist auf regionale Forstbaumschulen zurückzugreifen. Ausnahmen bilden fachliche Gründe, wie zum Beispiel das Einbringen anderer Provenienzen.
  • Die Pflanzprojekte werden fachlich und organisatorisch von den Experten und Expertinnen der im Kooperationsvertrag genannten Partnerschaften durchgeführt.
  • Die Nutzung der Bäume erfolgt erst bei Erreichen der Zielstärke und nur Einzelbaum- bis Truppweise. Schematische Maßnahmen sind nicht gestattet. Ausnahmen: Für Verjüngungsmaßnahmen, zur Schaffung der dauerwaldartigen Struktur sowie für die Standesstabilität notwendigen Durchforstungsmaßnahmen.
  • Sondernutzungen, aufgrund unvorhergesehener (Schad)Ereignisse, sind grundsätzlich mit ForTomorrow zu besprechen.
  • Nach der Pflanzung sorgt der/die Waldbesitzer/in für Schutz und Pflege der Erstaufforstungsfläche gemäß der jeweiligen Landeswaldgesetze. Zusätzlich muss sichergestellt werden, dass ab einer Abweichung von 15 Prozent des üblichen Bestockungsgrades entsprechende Ausgleichmaßnahmen stattfinden.
  • Ohne die Förderung durch ForTomorrow könnte die Maßnahme nicht in diesem Umfang oder in dieser Ausgestaltung umgesetzt werden. Folgende Aspekte sind als zusätzlich zu betrachten:
    • Abkehr vom Business as Usual und Förderung dauerwaldartiger Strukturen
    • Holz in einen langfristigen Kohlenstoffkreislauf überführen, das aus Wäldern stammt, welche durch diese Maßnahme geschaffenen werden
    • Mindestvorgabe einhalten von 60 Prozent Laubbäumen
  • Bei Nichteinhaltung der geforderten Vorgaben und Maßnahmen kann ForTomorrow den ausgezahlten Betrag zurückfordern oder die Wiederherstellung der Kultur einfordern.

Für das Projekt wird Folgendes versichert

  • Grundsätzlich werden alle gesetzlichen Vorgaben sowie dieser Pflanzkodex eingehalten.
  • Eine Doppelförderung, zum Beispiel mit zusätzlichen staatlichen Mitteln, ist ausgeschlossen. Falls Kohlenstoffzertifikate aus dem so entstandenen Wald generiert werden dürfen, sind sie automatisch Eigentum der ForTomorrow gGmbH.
  • Es handelt sich nicht um eine gesetzlich vorgesehene, sogenannte Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme als Ausgleich von Verlust von Wald nach Eingriffen in Natur, Wald oder Landschaft.

Mit der Unterstützung durch ForTomorrow erklärt sich der/die Waldbesitzer/in mit folgenden Punkten einverstanden

  • Erlaubnis von öffentlichkeitswirksamen Walderlebnistagen sowie Pflanzaktionen im eigenen Wald nach Absprache mit und geplant durch ForTomorrow.
  • Auf Nachfrage Verpflichtung der nachvollziehbaren Dokumentation der Pflanzung, vorbereitender Arbeiten sowie der Entwicklung der Kultur gegenüber ForTomorrow für mindestens 5 Jahre.
  • Erlaubnis eines externen und unabhängigen Monitorings abhängig von den Partnerschaften von ForTomorrow.

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Stand: Februar 2023